Veterinärbestimmungen

Die Einreise nach Österreich bzw. der Eintritt in die Ausstellung ist nur mit einer, im internationalen Impfpass eingetragenen Tollwutimpfung gestattet. Die Schutzimpfung darf nicht weniger als 30 Tage vor dem Einbringen erfolgt sein , und muss entsprechend den Herstellerangaben des Impfstoffes gültig sein.

Kupierte Hunde, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden, dürfen in Österreich nicht ausgestellt werden!

Das Ausstellen von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen (z.B. Atemnot, Haarlosigkeit mit starker Zahnunterzahl oder Zahnlosigkeit) ist verboten!

 

Einreisebestimmungen aus Drittländern

bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen aus Drittländern mit der notwendigen Tollwut-Impftiterbestimmung!

http://www.wien.gv.at/veterinaer/tierseuchen/reisen/einfuhr.html

            

ÖSTERREICHISCHER
KYNOLOGENVERBAND

Eingetragener Verein in Österreich
ZVR-Nummer: 695549355, UID: ATU37681601
Gerichtsstand: Bezirksgericht Mödling

A-2362 Biedermannsdorf, Siegfried Marcus-Str. 7
T: +43-(0)2236/710 667, F: +43-(0)2236/710 667- 30
office(at)oekv.at

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