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Saturday, 04. May 2024
00:00 - VSSÖ Klubschau 2024 (Schweizer Sennenhunde)
09:30 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Sportplatz des SV Mark Spital am Pyhrn
4582 Spital am Pyrn
00:00 - Landessiegerschau Kärnten 2024 (Britische Hütehunde)
13:00 - 18:00 Uhr
Ausstellungsort: Hundeschule Föderlach, Landesstraße 46
9241 Wernberg
Sunday, 05. May 2024
00:00 - VSSÖ Siegerschau 2024 (Schweizer Sennenhunde)
09:30 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Sportplatz des SV Mark Spital am Pyhrn
4582 Spital am Pyrn
00:00 - Jubiläumsschau 90 Jahre ÖCBH (Britische Hütehunde)
10:00 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Hundeschule Föderlach, Landesstraße 46
9241 Wernberg
Saturday, 11. May 2024
00:00 - 40 Jahre Wiesmadern Jubiläumsschau (Schweizer Sennenhunde)
09:30 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Schöneben
4161 Ulrichsberg
Sunday, 12. May 2024
00:00 - Schöneben Spezial Schau 2024 (Schweizer Sennenhunde)
09:30 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Schöneben
4161 Ulrichsberg
Sunday, 26. May 2024
00:00 - Spring Cup Winner 2024 (Staffordshire Bullterrier)
10:00 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Hotel Steinschalerhof, Warth 20
3203 Rabenstein
00:00 - 9. Klubsiegerschau 2024 (Spitze und Spitzarten)
10:00 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Riverresort Donauschlinge, Schlögen 2
4083 Haibach/Donau

Hundebild

Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden im Reiseverkehr seit 29. Dezember 2014

Anbei die für Österreich geltenden Bestimmungen  im Wortlaut.

Bezüglich der europaweit unterschiedlichen Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit bzw. die entsprechende nationale Behörde. 

 

Auf mehrfach geäußerten Wunsch anbei die veränderten Einreiseregelungen für die Bundesrepublik Deutschland: 

Im Rahmen des Handels muss neben dem Heimtierausweis zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden, in der ein amtlicher Tierarzt u.a. bestätigt, dass das Tier gesund ist und dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegt. Ausnahmen von dem Grundsatz, dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegen muss, sind in den o.g. Verordnungen nur für Welpen vorgesehen, wenn diese ihren Halter zu anderen als Handelszwecken (z.B. auf einer Reise) begleiten. Es war und ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie von dieser Ausnahme Gebrauch machen. In einer Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darauf hingewiesen, dass Deutschland keinen Gebrauch mehr von dieser Ausnahmemöglichkeit macht. Daher gilt jetzt auch für beim Reisen mit Welpen, dass das Vorliegen einer gültigen Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden muss. Im Gegensatz zum Handel genügt dabei ein Eintrag durch den ermächtigten Tierarzt im Heimtierausweis.

Weitere Informationen finden Sie auch auf: http://www.vdh.de/home/

 

 


ÖSTERREICHISCHER
KYNOLOGENVERBAND

Eingetragener Verein in Österreich
ZVR-Nummer: 695549355, UID: ATU37681601
Gerichtsstand: Bezirksgericht Mödling

A-2362 Biedermannsdorf, Siegfried Marcus-Str. 7
T: +43-(0)2236/710 667, F: +43-(0)2236/710 667- 30
office(at)oekv.at

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